OLG Frankfurt Kopplung zwischen Einwilligung in E-Mail-Werbung und Teilnahme am Gewinnspiel zulässig, Sammeleinwilligung für E-Mail-Werbung bei 8 Unternehmen möglich

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 27.06.2019 entschieden, dass die Einwilligung in die E-Mail-Werbung als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel auch nach der DSGVO ebenso zulässig ist wie die Einholung einer Einwilligung für 8 unterschiedliche Unternehmen.

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BGH gibt Lettershops Steine statt Brot und verbietet „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung

Der BGH hat mit Urteil vom 14. März 2017 eine vorformulierte „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung für verschiedene Unternehmen und Produkte als intransparent verboten.

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