Bildberichterstattung von Sportveranstaltungen – Volleyball Online Kongress 2021

Der diesjährige Volleyball Online Kongress hat vom 16.11. bis 18.11.2021 stattgefunden und wir haben mit einem Beitrag rund um die Bildberichterstattung teilgenommen.

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Hamburger Datenschutzbehörde verhängt Rekord-Geldbuße von 35,3 Millionen Euro gegen H&M

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DS-GVO) werden datenschutzrechtliche Verstöße immer häufiger geahndet und auch die Höhe der verhängten Bußgelder steigt kontinuierlich. Nun hat der Modekonzern H&M den Rekord für das in Deutschland bisher höchste verhängte Bußgeld seit Inkrafttreten der DS-GVO geknackt. Das Unternehmen hatte die Privatsphäre seiner Angestellten erheblich verletzt und hierfür von der Hamburger Datenschutzbehörde eine Geldbuße in Höhe von 35,3 Millionen Euro auferlegt bekommen.

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BGH: Vorlage an EuGH zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen

Der BGH hat nach eigener Pressemitteilung mit Beschluss vom 28.05.2020 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Verstoß von Facebook gegen die datenschutzrechtliche Bestimmungen der DSGVO wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen und von Verbraucherschutzbänden durch eine Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden könne.

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Datenschutzbehörde Österreich: Unzulässige Forderung nach Identifizierung bei Löschungsbegehren eines Users

Die Datenschutzbehörde in Österreich hat mit Beschluss vom 08.11.2019 festgestellt, dass das Verlangen eines Online-Portals nach zusätzlicher Identifizierung eines Users, welcher lediglich mit einem Vornamen und einer E-Mail-Adresse registriert wird, im Fall der beantragten Datenlöschung nicht zulässig ist.

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EuGH: Auswirkungen des Webseitenbetreibers für Facebook-Like-Button

Der EuGH hat laut Pressemitteilung vom 29.07.2019 den lang erwarteten Rechtsstreit über die Verantwortlichkeiten der Webseitenbetreiber für die Einbindung des Facebook-Like-Buttons entschieden und eine Mitverantwortlichkeit des Webseitenbetreibers für die Datenerhebung und Weitergabe der durch die Einbindung des Like-Buttons auf der Webseite erhobenen Daten an Facebook bejaht.

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LG Frankfurt: Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Vergessen bezüglich Suchmaschineneinträgen

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 28.06.2019 einen Anspruch auf Löschung verschiedener Suchmaschinen-Ergebnisse zu dem Namen des Klägers als Resultat aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO bejaht.

Im Rahmen des vorliegenden Streits richtet sich der Kläger gegen die Löschung verschiedener Suchmaschineneinträge zu seinem Namen. Die entsprechenden Suchmaschinenergebnisse führten auf eine Webseite, auf welcher zahlreiche Ereignisse aus der Vergangenheit des Klägers dargestellt wurden. Hierbei ging es im Wesentlichen um gewalttätige Auseinandersetzungen, die im Jahr 1982 in einem Studentenwohnheim in Mainz, infolge dessen Körperverletzung, Sachbeschädigungen und Landfriedensbruch sowie ein Tötungsdelikt begangen wurde.

Das Landgericht Frankfurt begründet in seiner Entscheidung nunmehr ausführlich, dass aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO unter gewissen Umständen ein Recht des Betroffenen auf Löschung verschiedener Einträge zu seinen Daten resultiere. Dieses formale Ereignis am Recht auf Vergessen „setze nicht nur die Löschung bestimmter Inhalte durch den Betroffenen selbst voraus, sondern mache es auch notwendig, dass diese personenbezogenen Daten nach der Löschung nicht erneut verarbeitet und über Verlinkungen dem Zugriff Dritter zugänglich gemacht werden dürften. Anderenfalls liefe das Recht auf Vergessen leer. Vorausgesetzt sei lediglich, dass bei einer Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit an der Berichterstattung mit den Interessen des Betroffenen das allgemeine Persönlichkeitsrecht ebenso wie das Resozialisierungsinteresse an der Löschung der Alteinträge überwiege, was hier der Fall sei.

Fazit:

Das Landgericht hat den Löschungsanspruch auf verschiedene Google-Einträge aus der datenschutzrechtlichen Norm des Rechts auf Vergessen begründet. Die vorliegende Argumentation ist völlig vertretbar und liegt auf der Linie der Rechtsprechung zur Löschung von Suchmaschineneinträgen gestützt auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Ergebnis ist stets die entscheidende Frage, ob das Recht des Betroffenen an der Löschung der Verlinkung seiner alten Daten hinter dem Öffentlichkeitsinteresse überwiegt. Hier wird in der Regel auch auf Indizien zurückgegriffen, wie insbesondere die Aktualität der Berichterstattung, die inzwischen vergangene Zeit, die Schwere der Verletzung der Persönlichkeitsrechte sowie eine in der Zwischenzeit verbüßte Strafe. Insofern ist und bleibt es stets eine Frage des Einzelfalls, ob das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Dateninhabers dem Recht der Öffentlichkeit an der Berichterstattung auch über ältere Ereignisse überwiegt.

LG Frankfurt: Auskunftei muss Restschuldbefreiung nach 3 Jahren löschen

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass eine Auskunftei die Restschuldbefreiung eines Betroffenen unter der Anwendbarkeit der DSGVO grundsätzlich erst nach Ablauf von 3 Jahren löschen muss.

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DSK: Betrieb Fanpages ohne Regelung durch Facebook rechtswidrig, Facebook kündigt Reaktion an

Die DSK (Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) hat mit Beschluss vom 5. September 2018 den Betreibern von Facebook-Fanpages die volle Haftung für den momentanen Fanpage-Betrieb bei Facebook auferlegt. daraufhin hat Facebook eine Reaktion und Übernahme der Hauptverantwortung angekündigt.

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DSK zu EuGH Urteil zur Haftung für Datenschutzverstöße von Facebook

Die DSK (Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) begrüßt das Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 und fühlt sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Kernaussagen in der Stellungnahme vom 6. Juni 2018 sind:

  1. Es gibt eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und Seitenbetreiber wie der EuGH fest gestellt hat.
  2. Wer eine Fanpage betreibt, muss die datenschutzrechtlichen Informationen zur Verfügung stellen.
  3. Ein Tracking soll grundsätzlich nur mit Einwilligung möglich sein.

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EuGH-Urteil vom 05.06.2018: Abmahnrisiko bei Nutzung von Social Media-Portalen, Einbindungen von Social Plugins und Trackingmaßnahmen im Online-Marketing steigt

Der EuGH hat mit Urteil vom 05.06.2018 das im Jahre 2011 von dem ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) eingeleitete Verfahren entschieden und eine Mithaftung des Unternehmens für etwaige Datenschutzverletzungen von Facebook bei Einsatz von Facebook-Seiten bejaht. Inwieweit eine tatsächliche Datenschutzverletzung bei Facebook vorliegt, muss das Bundesverwaltungsgericht nach der Entscheidung noch prüfen.

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