LG Frankfurt: Auskunftei muss Restschuldbefreiung nach 3 Jahren löschen

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass eine Auskunftei die Restschuldbefreiung eines Betroffenen unter der Anwendbarkeit der DSGVO grundsätzlich erst nach Ablauf von 3 Jahren löschen muss.

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