BGH: Vorlage an EuGH zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen

Der BGH hat nach eigener Pressemitteilung mit Beschluss vom 28.05.2020 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Verstoß von Facebook gegen die datenschutzrechtliche Bestimmungen der DSGVO wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen und von Verbraucherschutzbänden durch eine Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden könne.

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