LG München: Kein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch für Einbindung von Google-Fonts auf Websites

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 30.03.2023 festgestellt, dass bei einer Einbindung von Google-Fonts in eine Website keine Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, wenn massenhaft Abmahnungen diesbezüglich vorausgehen, da es hier um einen Rechtsmissbrauch in der Sache gehe.

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