BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anzeige von Bildern in Suchmaschinen

Der BGH hat mit Urteil vom 21. September 2017 entschieden, dass die Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern in Suchmaschinen im Internet grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

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OLG Frankfurt: Link-Haftung für YouTube-Urheberrechtsverstoß der Konzern-Schwester

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 04.04.2017 ein Unternehmen für die Linksetzung auf einen rechtswidrigen Inhalt ihrer Konzernschwester bei YouTube verurteilt.

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LG Bielefeld: Tweed bei Twitter grundsätzlich nicht urheberrechtlich schutzfähig

Das Landgericht Bielefeld hat mit Beschluss vom 3. Januar 2017 entschieden, dass der folgende Text des Twitter-Feed nicht urheberrechtlich schutzfähig ist:

„Wann genau ist aus „Sex, Drugs & Rock n Roll“ eigentlich „Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer“ geworden?“

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Google besitzt keine Marktbeobachtungsverpflichtung und haftet erst bei angezeigter Rechtsverletzung

Nach dem OLG Karlsruhe mit Urteil vom 14.12.2016 besitzt Google keine Marktbeobachtungsverpflichtung und haftet erst bei angezeigter Rechtsverletzung. Grundlage der Auseinandersetzung war ein im Jahr 2012 erschienener Beitrag auf einer Internetplattform, in welchem den Klägern unter anderem islamfeindliche Äußerungen vorgeworfen und sie unter anderem als Rassisten bezeichnet wurden.

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OLG Köln Anlage Nutzerprofil einer Ärztin auf Jameida ohne Einwilligung zulässig

Nach dem OLG Köln mit Urteil vom 05.01.2017 ist die Anlage eines Nutzerprofils einer Ärztin auf Jameida ohne Einwilligung zulässig. Eine Fachärztin für Dermatologie und Allergologie fühlte sich durch die Anlage eines Profils auf dem Ärztebewertungsportal Jameida ohne ihre Einwilligung und den dort abgegebenen Bewertungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klage gegen den Plattformbetreiber Jameida auf Löschung ihrer auf dem Bewertungsportal veröffentlichten Daten, Unterlassung der Veröffentlichung ihres Profils sowie Abmahnkosten.

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OLG Celle kein Anspruch auf Löschung von Links bei Google bei archivierten Interview

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 29.12.2016 einen Anspruch auf Löschung von verschiedenen Links aus der Trefferliste bei Google zur Eingabe ihres Namens verneint, da diese selbst durch ein Interview in die Verbreitung und die Angabe ihres Namens eingewilligt habe.

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Lamzac darf weiter chillen: Gericht bestätigt Vertriebsverbot des „LayBag“

Update Januar 2017: Im letzten Jahr haben wir über den Rechtsstreit des Lamzac Produktentwicklers Marjin Oomen gegen die Produktkopie „LayBag“ berichtet. https://ip-blogger.de/blog/designrecht/lamzac-design-kommt-nicht-zum-chillen.html und https://ip-blogger.de/blog/designrecht/update-oktober-2016-lamzac-kommt-nicht-zum-chillen.html

Wir freuen uns nun berichten zu können, dass das bereits im Mai per einstweiliger Verfügung ergangene Vertriebsverbot des „LayBag“ welches von den Herstellern, der „Hirams Trade GmbH“ und deren Geschäftsführer Lothar Kalmbacher jedoch konsequent ignoriert wurde, inzwischen durch Urteil vom Landgericht Düsseldorf am 15. Dezember 2016 bestätigt wurde. Ebenfalls mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 verhängte das Gericht gegen die „Hirams Trade GmbH“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 €, gegen welches ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Darüber hinaus liegt jetzt auch ein erstinstanzliches Urteil in der Hauptsache, ebenfalls vom 15. Dezember 2016, vor, das genau wie die Entscheidung im Eilverfahren den Vertrieb des „LayBag“ in der Europäischen Union verbietet. Gegen beide Urteile hat die „Hirams Trade GmbH“ das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

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BGH: Unterlassungserklärung beinhaltet grundsätzlich Rückrufverpflichtung

Ein Unterlassungsschuldner ist nicht nur zur Unterlassung verpflichtet, sondern muss grundsätzlich nach einer kürzlich veröffentlichen Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.09.2016 auch bereits an den Handel ausgelieferte Waren zurückzurufen, auch wenn er keinen Anspruch auf Rückgabe der Produkte besitzt.

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Haftung der Amazon-Marketplace Händler für Markenverstöße

Der BGH hat mir Urteil vom 03. März 2016 einen Amazon Marketplace Händler aufgrund einer nachträglichen Änderung seines Angebotes auf dem Amazon Server durch einen anderen Händler wegen einer Markenverletzung verurteilt, da es der verurteilte Händler unterlassen hatte das von ihm eingestellte Angebot regelmäßig zu überprüfen.

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