Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 11.06.2020 entschieden, dass ein Foto im Internet nicht mehr öffentlich zugänglich ist, wenn es nur noch per aufgrund der Kenntnis der URL auffindbar ist.
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 11.06.2020 entschieden, dass ein Foto im Internet nicht mehr öffentlich zugänglich ist, wenn es nur noch per aufgrund der Kenntnis der URL auffindbar ist.