BGH: Clickbaiting (Klickköder) mit Prominentenbild rechtswidrig

Der BGH hat mit Urteil vom 21.01.2021 entschieden, dass die Verwendung eines Prominentenbildes als „Klickköder“ (Clickbait) für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Prominenten darstellt und eine Schadenersatzpflicht auslöst.

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