Das Schweizer Bundesgericht hat mit Urteil 17.06.2022 dem von Herrn Andreas Reichlin geschaffenen Grill unter der Bezeichnung „Feuerring“ urheberrechtlichen Schutz bestätigt. Hierbei hat sich das Gericht auf das Jahr 2009 und das Modell „D“ des Feuerrings bezogen und ausdrücklich die Fragen offengelassen, ob in Bezug auf die anderen und weiteren Entwicklungen des Feuerrings ein Gesamtwerk vorliege.