Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.03.2017 entscheiden, dass die Angabe eines Teilpreises auf der Rückseite eines Preisschildes eines Sofas nicht reicht, wenn der nicht der Gesamtpreis für das konkrete Ausstellungsstück angegeben wird. „OLG Hamm: Ausstellungsstück im Möbelhaus muss mit Gesamtpreis ausgezeichnet werden“ weiterlesen
Kategorie: E-Commerce
OLG Köln: Werbung mit nicht vorhandenem Firmenstandort wettbewerbswidrig
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 23. Dezember 2016 festgestellt, dass eine Werbung in Branchenbüchern mit nicht vorhandenen Standorten wettbewerbswidrig ist.
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BGH: Händler haftet für Verstöße gegen Produktsicherheitsgesetz
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Januar 2017 klargestellt, dass den Handel ebenfalls eine verschuldensunabhängige Haftungsverpflichtung nach dem Produktsicherheitsgesetz trifft.
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BGH: Reine Schaufenster-Präsentation erfordert keine Preisangabe
Der BGH beendet mit Grundsatzurteil vom 11.11.2016 den Streit und stellt klar, dass für reine Schaufenster-Präsentationen ohne Preisangabe die Preisangbenverordnung (PAngVO) nicht gilt und eine Verpflichtung zur Bepreisung der im Schaufenster ausgestellten Waren nicht besteht.
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BGH stuft Immobilienmaklervertrag als Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit ein
Der BGH beendet den Streit und stuft Immobilienmaklervertrag mit Urteil vom 07.07.2016 als Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit ein.
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Lamzac darf weiter chillen: Gericht bestätigt Vertriebsverbot des „LayBag“
Update Januar 2017: Im letzten Jahr haben wir über den Rechtsstreit des Lamzac Produktentwicklers Marjin Oomen gegen die Produktkopie „LayBag“ berichtet. https://ip-blogger.de/blog/designrecht/lamzac-design-kommt-nicht-zum-chillen.html und https://ip-blogger.de/blog/designrecht/update-oktober-2016-lamzac-kommt-nicht-zum-chillen.html
Wir freuen uns nun berichten zu können, dass das bereits im Mai per einstweiliger Verfügung ergangene Vertriebsverbot des „LayBag“ welches von den Herstellern, der „Hirams Trade GmbH“ und deren Geschäftsführer Lothar Kalmbacher jedoch konsequent ignoriert wurde, inzwischen durch Urteil vom Landgericht Düsseldorf am 15. Dezember 2016 bestätigt wurde. Ebenfalls mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 verhängte das Gericht gegen die „Hirams Trade GmbH“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 €, gegen welches ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Darüber hinaus liegt jetzt auch ein erstinstanzliches Urteil in der Hauptsache, ebenfalls vom 15. Dezember 2016, vor, das genau wie die Entscheidung im Eilverfahren den Vertrieb des „LayBag“ in der Europäischen Union verbietet. Gegen beide Urteile hat die „Hirams Trade GmbH“ das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
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Neue Informationspflichten für Online-Händler ab 1. Februar 2017
Ab dem 01. Februar 2017 gibt es neue Informationspflichten für Online-Händler. Diese finden sich im Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG). Das Gesetz differenziert zwischen 2 Arten von Informationspflichten, der allgemeinen und besonderen Informationspflicht, wobei die Nichteinhaltung der Informationspflichten abmahnfähige Wettbewerbsverstöße darstellen.
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LG Hamburg: Fehlender Link auf OS-Schlichtungsplattform ist Wettbewerbsverletzung
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 07. Juni 2016 entschieden, dass ein fehlender Link auf die europäische OS-Schlichtungsplattform eine Wettbewerbsverletzung darstellt. Wir hatten über diese seit dem 9. Januar 2016 existierende neue Pflicht der Online-Händler zum Hinweis und zur Verlinkung auf eine europäische Schlichtungsplattform bereits berichtet. https://ip-blogger.de/blog/e-commerce/neue-informationspflichten-seit-09-januar-2016.html
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Das Landgericht Mainz verneint Haftung für nicht vom Beworbenen stammende Spam.
Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 12.08.2016 in einem von uns betreuten Verfahren die Haftung eines Unternehmens für eine nicht von ihm stammende Spam-Werbung verneint.
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OLG München: Fehlerhafte Textilfaserbezeichnung in Online-Shop ist Wettbewerbsverstoß
Das OLG München hat mit Urteil vom 20.10.2016 festgestellt, dass auch den Händler die Pflichten nach der Textilkennzeichnungsverordnung treffen und ein Fehler in einem Online-Shop zu einem Wettbewerbsverstoß führt.
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