Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 3. März 2017 einen Preisvergleich als wettbewerbswidrig eingestuft, bei dem nicht auf den Umstand hingewiesen wurde, dass ein gewährter Neukunden-Bonus in die Preisberechnung einbezogen wurde.
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 3. März 2017 einen Preisvergleich als wettbewerbswidrig eingestuft, bei dem nicht auf den Umstand hingewiesen wurde, dass ein gewährter Neukunden-Bonus in die Preisberechnung einbezogen wurde.