Das OLG Celle hat mit Urteil 08.12.2016 entschieden, dass eine Produktwerbung mit „Geprüfte Qualität“ dann wettbewerbswidrig ist, wenn keine Prüfung durch einen unabhängigen Dritten existiert.
Das OLG Celle hat mit Urteil 08.12.2016 entschieden, dass eine Produktwerbung mit „Geprüfte Qualität“ dann wettbewerbswidrig ist, wenn keine Prüfung durch einen unabhängigen Dritten existiert.