Das KG Berlin hat die Preiserhöhungsklausel und der Bestell-Button beim Online-Streaming von Netflix mit Urteil vom 20.12.2019 als rechtswidrig eingestuft.
„KG Berlin: Preiserhöhungsklausel & Bestell-Button von Netflix rechtswidrig“ weiterlesen
Das KG Berlin hat die Preiserhöhungsklausel und der Bestell-Button beim Online-Streaming von Netflix mit Urteil vom 20.12.2019 als rechtswidrig eingestuft.
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Das LG Köln hat die Werbeaussage „Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch“ mit Urteil vom 11.03.2020 als irreführend und wettbewerbswidrig verboten.
„LG Köln: Werbung „Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch“ wettbewerbswidrig“ weiterlesen
Das LG Köln hat mit Urteil vom 22.04.2020 die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ von Check24 als irreführende Werbung verboten.
„LG Köln: „Nirgendwo Günstiger Garantie“ von Check24 wettbewerbswidrig“ weiterlesen
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 22.4.2020 entschieden, dass die Grundpreisangabe nicht in räumlicher Nähe zum eigentlichen Preis angegeben werden muss.
„OLG Hamburg: Grundpreisangabe nicht zwingend in räumlicher Nähe zum Preis“ weiterlesen
Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 11.02.2020 entschieden, dass bei der Online-Buchung von Flugreisen Aufpreise für Gepäck als zusätzliche Entgelte anzugeben sind.
„OLG Dresden: Online-Vermittler von Flugreisen muss Zusatzkosten für Gepäck angeben“ weiterlesen
Das OLG Köln mit Urteil vom 13.03.2020 entschieden, dass bei einer großformatigen Printwerbung für ein KFZ mit Angaben zum Modell, Preisen und Ausstattung auch Angaben zur Motorisierung als wesentliche Information enthalten sein müssen.
„OLG Köln: PKW-Verkaufsangebot muss Angaben über Motorisierung enthalten“ weiterlesen
Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.11.2019 entscheiden, dass der Grundpreis auch beim Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform anzugeben ist.
Das LG hat mit Urteil vom 13.03.2020 die Werbeaussage „Der Spezialist“ als wettbewerbswidrige Spitzenstellungsbehauptung verboten.
Im Streit standen folgenden Werbungen:
„Als der Spezialist für Außenwhirlpools hat sich die Firma (…) in den vergangenen Jahren in Ostwürttemberg etabliert. Am kommenden Sonntag – zum Beginn des Kalten Markts in Ellwangen – laden die Spezialisten zur ausführlichen Beratung am Tag der offenen Tür ein.“
„Die Firma (…) der Spezialist für Außenwhirlpools lädt während des Kalten Markts in Ellwangen am Samstag, 11.01.2020 und am Sonntag, 12.01.2020, von 12.30 Uhr bis 17.30 Uhr zum Tag der offenen Tür ein“
Nach Ansicht des LG Ellwangen solle die wiederholte Verwendung des Artikels „der“ in Verbindung mit dem Nomen „Spezialist“ jeweils am Satzanfang mit der regionalen Begrenzung zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der Beklagten um den einzigen oder den besten Spezialisten für Außenwhirlpools in Ostwürttemberg handle. Dieser Eindruck werde noch durch Überschrift „Beste Beratung…“ unterstrichen.
Da es eine solche Spitzenstellung nicht gebe, sei die Werbung irreführend und wettbewerbswidrig.
Fazit
Die Entscheidung ist meiner Sicht kaum mit dem normativen Verbraucherleitbild und dem reformierten Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Einklang bringen, also schlicht falsch. Das Abstellen auf den bestimmten Artikel haben die Gerichte vor Jahren ausreichen lassen. Inzwischen ist dieses allein nicht geeignet eine Spitzenstellung zu begründen. Auch die Stellung am Satzanfang sowie die regionale Bezugnahme reichen in der Gesamtschau meiner Ansicht nach nicht aus. Insofern zeigt dieser Urteil wieder eindrucksvoll, mit welchen Risiken die Werbenden konfrontiert werden, gerade wenn sie vor Gerichten angegriffen werden, die wir das LG Ellwangen nicht für seine Erfahrung in Werbestreitigkeiten bekannt sind wie ich selbst bereits erfahren habe.
Der BGH hat mit Urteil vom 20.02.2020 entschieden, dass ein Online-Händler keine Haftung für Kundenbewertungen seiner Produkte auf Amazon übernehmen muss.
Der BGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass bei einer Werbung mit Prüfsiegel es entscheidend darauf ankommt, dass das geprüfte Produkt tatsächlich durch einen neutralen Dritten nach objektiven Kriterien überprüft worden ist und es für die Neutralität unbeachtlich ist, dass ein Entgelt für die Durchführung der Prüfung bezahlt wurde.