Das OLG Frankfurt hat mit Entscheidung vom 21.09.2023 im einstweiligen Verfügungsverfahren der Tochter der Deutschen Bahn wegen Irreführung das Anbieten über www.bahn.de und die DB Navigator App voreingestellte Suchfunktion „Schnellste Verbindung anzeigen“ als irreführend untersagt.