Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 06.07.2023 in mehreren Urteilen über Persönlichkeitsrechtsverletzungen von transsexuellen Frauen auf sozialen Netzwerken sowie in journalistischen Beiträgen entschieden, dass die geschlechtliche Identität Teil der zu achtenden Persönlichkeit eines Menschen ist, jedoch nicht jede darauf bezogene, abwertende Äußerung per se unzulässig ist.
Vielmehr liege eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, wenn nach umfassender Würdigung unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes der Äußerung der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Transfrau gegenüber dem Recht auf Meinungsäußerung der Presse oder des Netzwerknutzers überwiegt.