BGH: Online-Marktplätze haften für fremde Urheberrechtsverletzungen nach Kenntnis

Der BGH hat mit Urteil vom 23.10.2024 klargestellt, dass Online-Marktplätze wie Amazon für fremde Urheberrechtsverletzungen dann haften, wenn sie hinreichend über die Verletzung informiert wurden. In diesem Fall sei nach Kenntnis der Rechtsverletzung der Plattformbetreiber verpflichtet, alle gleichartigen Verstöße technisch und wirtschaftlich vertretbar zu verhindern.

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OLG Frankfurt a.M.: Kontrollpflichten für Amazon nicht auf ASIN Marketplace-Verkäufern beschränkt!

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21.12.2023 entschieden, dass Amazon als Plattformbetreiber für die Marketplace Händler bei Anzeige eines Wettbewerbsverstoß nicht nur das konkrete Angebot unter der angezeigten ASIN löschen, sondern auch kerngleiche Verstöße unterbinden muss. Geschieht dies nicht, haftet der Plattformbetreiber selbst auf Unterlassung.

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EuGH: Haftung von Amazon jetzt für Markenverletzungen der Marketplace-Händler?

Der EuGH hat mit Urteil vom 22.12.2022 entschieden, dass Amazon auch für fremde Markenverletzungen haftet, wenn eine einheitliche Präsentation der Angebote von Händlern und Amazon selbst vorliege, Amazon Dienstleistungen in Form der Bearbeitung von Nutzerfragen zu Waren von Drittanbietern oder Lagerung, Versand und Abwicklung des Rückversands übernehme und Listen wie „Bestseller“, „am häufigsten gewünscht“ oder „am häufigsten geschenkt“ ohne Unterscheidung der eigenen Angebote von Amazon sowie der Händlerangebote erstellt werden.

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