OLG Schleswig: Angabe „O.E.M.“ irreführend, wenn kein Erstausrüsterprodukt

Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 14.09.2023 entschieden, dass die Bezeichnung „O.E.M.“ (= Original Equipment Manufacture) eine Irreführung darstellt, soweit es sich bei dem Produkt nicht um ein Erstausrüsterprodukt handelt.

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