Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 07.09.2023 entschieden, dass eine Werbung mit der Bezeichnung „Innovation“ für einen Sonnencreme eine Irreführung darstellen kann, wenn beim Verbraucher eine fehlerhafte Vorstellung erweckt wird.
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 07.09.2023 entschieden, dass eine Werbung mit der Bezeichnung „Innovation“ für einen Sonnencreme eine Irreführung darstellen kann, wenn beim Verbraucher eine fehlerhafte Vorstellung erweckt wird.