OLG Dresden: Plattformbetreiber trägt Beweislast für Sperrung Social Media Account

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom. 12.12.2023 entschieden, dass die Beweislast für die Voraussetzungen einer Sperrung bzw. Kündigung eines Social-Media-Accounts der jeweilige Betreiber trägt.

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