Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 06. Juni 2018 entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke in der Überschrift eines Angebots auf der Amazon-Plattform auch dann eine Markenrechtsverletzung darstelle, wenn diese zusammen mit der eigenen Marke des Anbieters abgebildet wird.
Kategorie: Markenrecht
OLG Frankfurt: Pflicht zur schriftlichen Belehrung von Mitarbeitern bei Unterlassungserklärung und Unterlassungstiteln
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 09. November 2017 entschieden, dass ein schuldhafter Verstoß gegen einen Unterlassungstitel eines Unternehmens auch dann vorliegt, wenn keine schriftliche Belehrung mit der Androhung von Sanktionen gegenüber Mitarbeitern erfolgt.
BGH: Benutzung von Drittmarken als Suchwort auf Amazon
Der Bundesgerichtshof hat nach eigener Pressemitteilung mit Urteil vom 15. Februar 2018 das Verfahren des Taschen- und Rucksackherstellers „Ortlieb“ gegen Amazon über die Frage der Verletzung der Marke „Ortlieb“ durch Verwendung als Suchwort auf der Amazon-Plattform an das OLG München als zurück verwiesen.
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Das LG Düsseldorf hat die Marke „Testarossa“ von Ferrari wegen mangelnder ernsthafter Benutzung gelöscht
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.08.2017 die Marke von Ferrari „Testarossa“ wegen mangelnder ernsthafter Benutzung gelöscht.
Lamzac darf weiter chillen: Gericht bestätigt Vertriebsverbot des „LayBag“
Update Januar 2017: Im letzten Jahr haben wir über den Rechtsstreit des Lamzac Produktentwicklers Marjin Oomen gegen die Produktkopie „LayBag“ berichtet. https://ip-blogger.de/blog/designrecht/lamzac-design-kommt-nicht-zum-chillen.html und https://ip-blogger.de/blog/designrecht/update-oktober-2016-lamzac-kommt-nicht-zum-chillen.html
Wir freuen uns nun berichten zu können, dass das bereits im Mai per einstweiliger Verfügung ergangene Vertriebsverbot des „LayBag“ welches von den Herstellern, der „Hirams Trade GmbH“ und deren Geschäftsführer Lothar Kalmbacher jedoch konsequent ignoriert wurde, inzwischen durch Urteil vom Landgericht Düsseldorf am 15. Dezember 2016 bestätigt wurde. Ebenfalls mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 verhängte das Gericht gegen die „Hirams Trade GmbH“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 €, gegen welches ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Darüber hinaus liegt jetzt auch ein erstinstanzliches Urteil in der Hauptsache, ebenfalls vom 15. Dezember 2016, vor, das genau wie die Entscheidung im Eilverfahren den Vertrieb des „LayBag“ in der Europäischen Union verbietet. Gegen beide Urteile hat die „Hirams Trade GmbH“ das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
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BGH: Unterlassungserklärung beinhaltet grundsätzlich Rückrufverpflichtung
Ein Unterlassungsschuldner ist nicht nur zur Unterlassung verpflichtet, sondern muss grundsätzlich nach einer kürzlich veröffentlichen Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.09.2016 auch bereits an den Handel ausgelieferte Waren zurückzurufen, auch wenn er keinen Anspruch auf Rückgabe der Produkte besitzt.
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BGH bestätigt Haftung Amazon Händler für wettbewerbswidrige Angebotsinhalte
Der BGH hat am 03. März 2016 einen Amazon Market Place Händler wegen einer von Amazon eingespielten nicht mehr aktuellen UVP und der daraus resultierenden Irreführung des angesprochenen Verkehrs verurteilt, obwohl er selbst keinen Einfluss auf die Ausschließlich von Amazon einzuspielende UVP im Zusammenhang mit seinem Angebot hatte.
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Haftung der Amazon-Marketplace Händler für Markenverstöße
Der BGH hat mir Urteil vom 03. März 2016 einen Amazon Marketplace Händler aufgrund einer nachträglichen Änderung seines Angebotes auf dem Amazon Server durch einen anderen Händler wegen einer Markenverletzung verurteilt, da es der verurteilte Händler unterlassen hatte das von ihm eingestellte Angebot regelmäßig zu überprüfen.
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Der Brexit und die Folgen für das Geistige Eigentum
Großbritannien hat sich mit knapper Mehrheit für ein Ausscheiden aus der Europäischen Union entschieden. Neben den weitreichenden politischen Folgen hat diese Entscheidung auch substantielle Konsequenzen für den Bereich des Geistigen Eigentums. Dies gilt sowohl für eingetragene Schutzrechte wie Marken, Designs und Patente als auch für Verträge, die solche eingetragenen Schutzrechte zum Gegenstand haben.
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Streit über die Pflicht zur Prüfung der Google Cache nach Abgabe von Unterlassungserklärungen
Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 19. Mai 2016 festgestellt, dass der Schuldner einer Unterlassungserklärung nicht verpflichtet sei, nach Abgabe der Erklärung zu überprüfen, ob sich der Gegenstand der Unterlassungserklärung eventuell noch im Google Cache befindet. Mit dieser Entscheidung stellt sich das OLG Zweibrücken gegen die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Celle und Düsseldorf.

