TCHIBO: Keine Erschöpfung wenn Zustimmung nur zum Vertrieb von neutralisierter Ware

In der kürzlich veröffentlichten Entscheidung Kuchenbesteck-Set hat der BGH klargestellt, dass keine markenrechtliche Erschöpfung eintritt, wenn der Markeninhaber seine Zustimmung zum Vertrieb der Ware nur unter der Bedingung erteilt, dass die mit der Marke versehene Verpackung entfernt wird.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte die Klägerin, Tchibo, bei der Beklagten Kuchenbesteck-Sets bestellt, deren Verpackung mit den Marken „Tchibo“ und „TCM“ versehen waren. Teile der Produktion entsprachen allerdings nicht den vereinbarten Qualitätsanforderungen und sollten von Tchibo nicht in den Verkehr gebracht werden. Tchibo gestattete der Beklagten allerdings, die nicht den Anforderungen entsprechenden Kuchenbesteck-Sets ohne die Verpackung mit den Marken zu veräußern. Tatsächlich veräußerte die Beklagte die Waren jedoch unter Verstoß gegen die Vereinbarung mit der Verpackung. „TCHIBO: Keine Erschöpfung wenn Zustimmung nur zum Vertrieb von neutralisierter Ware“ weiterlesen

Zu schön für einen markenrechtlichen Schutz: EuG lehnt Markenschutz für Bang & Olufsen Lautsprecher ab

Im Oktober 2011 hat das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) erneut die Zurückweisung der Eintragung der Form eines Lautsprechers des bekannten Herstellers Bang & Olufsen bestätigt.

Bereits vor einigen Jahren hatte das Bang & Olufsen die nachfolgend wiedergegebene Form eines Lautsprechers bei dem Harmonisierungsamt (HABM) als Marke angemeldet:

In einer ersten Entscheidung hatte das HABM die Eintragung der Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt. Diese Entscheidung hob das EuG zunächst mit der Begründung auf, das Design sei so ausgefallen, dass ihm nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden können und verwies den Rechtsstreit an das HABM zurück. „Zu schön für einen markenrechtlichen Schutz: EuG lehnt Markenschutz für Bang & Olufsen Lautsprecher ab“ weiterlesen

HOT or NOT? Markenanmeldung HOT deutlich abgekühlt

Kommen einem Markenwort mehrere Bedeutungen zu, die alle in Bezug auf die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen beschreibend sind, reicht der allein durch die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten hervorgerufene Interpretationsaufwand des Verkehrs für die erforderliche Unterscheidungskraft des Markenwortes nicht aus. Das Zeichen wird dementsprechend nicht als Marke im Register eingetragen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil im April 2014 klargestellt. „HOT or NOT? Markenanmeldung HOT deutlich abgekühlt“ weiterlesen

TÜV: Alternative Klagehäufung ohne Benennung der Prüfungsreihenfolge führt zur Unbestimmtheit einer Klage

Sowohl im Markenrecht als auch in den übrigen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes entsprach es gängiger Praxis, einen einheitlichen Klageantrag aus unterschiedlichen Klagegründen wie etwa der Hervorrufung einer Verwechslungsgefahr und der Beeinträchtigung einer bekannten Marke herzuleiten und dem Gericht für seine Entscheidung die Auswahl zu überlassen.

In einem vor wenigen Wochen veröffentlichen Hinweisbeschluss hat der BGH dieser Praxis nunmehr eine Absage erteilt. Er hat festgestellt, dass eine alternative Klagehäufung, bei der der Kläger dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es seine Entscheidung stützt, gegen das Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO verstößt. „TÜV: Alternative Klagehäufung ohne Benennung der Prüfungsreihenfolge führt zur Unbestimmtheit einer Klage“ weiterlesen

Neufassung des Geschmacksmustergesetzes vorgelegt

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für die Neufassung des Geschmacksmustergesetzes vorgelegt.

Inhaltliche Schwerpunkte des Referentenentwurfs sind die Einführung eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, die Umbenennung des Gesetzes in Designgesetz und Änderungen für die Bekanntmachung des Ausstellungsschutzes. „Neufassung des Geschmacksmustergesetzes vorgelegt“ weiterlesen

Tuning Porsche mit TechArt Umbau

Der BGH hat mit Urteil vom 12. März 2015 in der Leitsatzentscheidung „Tuning“ für Auto-mobiltuner wichtige Leitlinien zur Rechtssicherheit aufgestellt. Mit seinem Urteil beendet der BGH den jahrelangen Streit über die Benutzung von Herstellermarken durch unabhängige Tuning-Unternehmen im Rahmen der Bewerbung des Verkaufs von veredelten Fahrzeugen.

Der erste Zivilsenat lies das Verkaufsangebot von getunten Porsche-Fahrzeugen durch das unabhängige Tuning-Unternehmen TechArt innerhalb von Online-Autobörsen unter der Überschrift „Porsche…mit TechArt Umbau…“ unter Hinweis auf die überarbeitete Fahr-zeugausstattung als zulässige Markenbenutzung der bekannten Herstellermarke Porsche zu. „Tuning Porsche mit TechArt Umbau“ weiterlesen

Fast-Track Bearbeitung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen

Ab dem 24. November 2014 wird es die Möglichkeit geben, Gemeinschaftsmarkenanmeldungen im Rahmen eines neuen Fast Track Verfahrens deutlich schneller zu veröffentlichen. Das Harmonisierungsamt (HABM) verspricht, dass mit dem Fast Track Verfahren Markenanmeldungen im Vergleich zu herkömmlichen Anmeldungen innerhalb der Hälfte der sonst üblichen Bearbeitungszeit veröffentlicht werden.

Damit eine Anmeldung über das Fast Track möglich ist und möglich bleibt, müssen allerdings verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Hierzu zählen unter anderem: „Fast-Track Bearbeitung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen“ weiterlesen

Werbung mit Stiftung Warentest künftig nur noch mit Lizenzvertrag

Seit dem 01.07.2013 ist die Verwendung des Logos der Stiftung Warentest zu Werbezwecken nur noch nach Abschluss eines Lizenzvertrages zulässig.

Die Stiftung Warentest begründet die Umstellung insbesondere mit Gründen des Verbraucherschutzes und der Missbrauchsprävention. Ein möglicherweise entstehender Gewinn durch die Lizenzeinnahmen soll in die Testverfahren investiert werden. „Werbung mit Stiftung Warentest künftig nur noch mit Lizenzvertrag“ weiterlesen

Converse I und II – BGH Urteile zur Beweislast bei Parallelimporten

In zwei weiteren aktuell ergangenen Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass die Beweislast für die Tatsache, dass die in Rede stehende Ware für das in Verkehr bringen einer Ware im europäischen Wirtschaftsraum durch die Markeninhaberin oder mit deren Zustimmung bei dem Verletzer liegt, wenn sich Verletzer auf die Erschöpfung der Markenrechte gemäß § 24 MarkenG beruft. „Converse I und II – BGH Urteile zur Beweislast bei Parallelimporten“ weiterlesen

Lila Kuh sei Dank

In unserem letzten HEP Report haben wir von einer Entscheidung des Landgerichts Köln im Schokoladenverpackungsstreit zwischen Milka und Ritter Sport berichtet. Milka hatte eine Schokoladenverpackung in der üblichen Tafelform auf den Markt gebracht, die sich aber mittig durchtrennen ließ, so dass sich daraus zwei individuell verpackte Schokoladenquadraten ergaben. Ritter Sport sah darin die Rechte an ihrer quadratischen Formmarke verletzt und wurde in dieser Ansicht vom LG Köln bestätigt. „Lila Kuh sei Dank“ weiterlesen

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