In einer ebenfalls Ende des vergangenen Jahres getroffenen Entscheidung hat das Landgericht Köln zu der bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedenen Frage der Verwechslungsgefahr zwischen Wortmarken und Bildmarken Stellung genommen.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt war das Unternehmen HARIBO aus einer Wortmarke GOLDBÄREN gegen den Vertrieb eines von dem Unternehmen Lindt in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären vorgegangen. „Landgericht Köln zur Verwechslungsgefahr zwischen Wortmarken dreidimensionalen Produktgestaltungen“ weiterlesen