Kommen einem Markenwort mehrere Bedeutungen zu, die alle in Bezug auf die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen beschreibend sind, reicht der allein durch die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten hervorgerufene Interpretationsaufwand des Verkehrs für die erforderliche Unterscheidungskraft des Markenwortes nicht aus. Das Zeichen wird dementsprechend nicht als Marke im Register eingetragen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil im April 2014 klargestellt. „HOT or NOT? Markenanmeldung HOT deutlich abgekühlt“ weiterlesen