Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 28.07.2016 eine vorformulierte Einwilligung zur E-Mail-Werbung als unwirksam angesehen, da die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen, für welche geworben werden sollte, zu unbestimmt seien. Daher nehmen wir den Fall zum Anlass nochmal die Grundsätze zur Generierung von wirksamen Einwilligungen für das E-Mail-Marketing zu erläutern: