Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01. Februar 2018 entschieden, dass eine Einwilligung für mehrere Werbekanäle ausreicht.
„BGH: Eine Einwilligung für mehrere Werbekanäle ausreichend“ weiterlesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01. Februar 2018 entschieden, dass eine Einwilligung für mehrere Werbekanäle ausreicht.
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Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 28.07.2016 eine vorformulierte Einwilligung zur E-Mail-Werbung als unwirksam angesehen, da die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen, für welche geworben werden sollte, zu unbestimmt seien. Daher nehmen wir den Fall zum Anlass nochmal die Grundsätze zur Generierung von wirksamen Einwilligungen für das E-Mail-Marketing zu erläutern:
Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 24. April 2014 erneut festgestellt, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung als Werbung einzustufen und hierfür grundsätzlich eine Einwilligung notwendig ist.