LG Hamburg: Werbung für ein veganes Getränk als „Eierlikör-Alternative“ wettbewerbswidrig

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 23.04.2024 die Bewerbung eines veganen Getränks als „Eierlikör-Alternative“ als wettbewerbswidrig verboten, weil dadurch eine gedankliche Verbindung zur geschützten Produktkategorie des Eierlikörs hervorgerufen werde.

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