Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21.12.2023 entschieden, dass Amazon als Plattformbetreiber für die Marketplace Händler bei Anzeige eines Wettbewerbsverstoß nicht nur das konkrete Angebot unter der angezeigten ASIN löschen, sondern auch kerngleiche Verstöße unterbinden muss. Geschieht dies nicht, haftet der Plattformbetreiber selbst auf Unterlassung.