Das LG München hat am 13.06.2024 entschieden, dass die Bezeichnung „Mini Rostbratwürstchen“ kein Hinweis auf die geschützte geografische Angabe „Nürnberger Bratwürste“ darstelle und daher zulässig ist.
Das LG München hat am 13.06.2024 entschieden, dass die Bezeichnung „Mini Rostbratwürstchen“ kein Hinweis auf die geschützte geografische Angabe „Nürnberger Bratwürste“ darstelle und daher zulässig ist.