Neues zur Werbung mit Garantiebedingungen

Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit zwei Urteilen vom 5. Dezember 2012 mit Streitfragen rund um die Angabe der Garantiebedingungen innerhalb der Werbung beschäftigen müssen. Dieses Mal ging es um zwei Anzeigen auf der Internetplattform eBay.

In der einen Fallkonstellation stritten zwei Mitbewerber von Fotoartikeln. Die Beklagte hatte in dieser Fallkonstellation eine neue Digitalkamera des Herstellers Nikon samt Zubehör zum Kauf angeboten und innerhalb der Anzeige den Hinweis „24 Monate Herstellergarantie“ gegeben, ohne das weitere Angaben zu dieser Herstellergarantie enthalten waren. „Neues zur Werbung mit Garantiebedingungen“ weiterlesen

Lieferfristen

Das Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 5. Oktober 2012 die Formulierung „Voraussichtliche Versanddauer: 1 – 3 Werktage“ in der Werbung als nicht hinreichend bestimmte und transparente Lieferfrist angesehen und dieses Angabe daher als wettbewerbswidrig verboten.

Dem Verfahren lag eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit von zwei Mitbewerbern aus dem Bereich des Handels mit Bar- und Partyartikeln über das Internet zugrunde. Die Beklagte bewarb über die Internetplattform www.amazon.de einen „Shaker“ mit der Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1 – 3 Werktage“. „Lieferfristen“ weiterlesen

CE-geprüft

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 21. Juni 2012 die Angabe „CE-geprüft“ in der Werbung als wettbewerbswidrig verboten.

Der Senat hat entschieden, dass die Angabe „CE-geprüft“ bei dem angesprochenen Verbraucher den Eindruck erzeugen könne, dass das so beworbene Produkt durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle überprüft worden sei. In Anbetracht der Tatsache, dass lediglich der Hersteller mit dieser Konformitätserklärung bestätigt, dass sein Produkt mit den einschlägigen Vorschriften übereinstimmt, sei dementsprechend diese Angabe irreführend und damit wettbewerbswidrig. „CE-geprüft“ weiterlesen

OLG Frankfurt: Angabe „CE-geprüft“ irreführend

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21. Juni 2012 die Angabe „CE-geprüft“ in der Werbung als wettbewerbswidrig verboten.

Das OLG Frankfurt hat die Auffassung vertreten, dass die Angabe „CE-geprüft“ bei dem angesprochenen Verbraucher den Eindruck erzeugen könne, dass das so beworbene Produkt durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle überprüft worden sei. In Anbetracht der Tatsache, dass mit dieser Konformitätserklärung aber lediglich der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt mit den einschlägigen Vorschriften übereinstimmt, sei die Angabe irreführend und damit wettbewerbswidrig. „OLG Frankfurt: Angabe „CE-geprüft“ irreführend“ weiterlesen

Werbung mit Konsumententests

Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einem Urteil vom 4. April 2012 zu dem beliebten Marketinginstrument der Werbung mit Verbraucherumfragen oder sogenannten Konsumententests geäußert. Insofern nehmen wir dies zum Anlass, die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Marketinginstrumente zusammenzufassen.

Im Rahmen der aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln verschiedene Werbungen auf der Verpackung eines Geschirrspülmaschinenreinigers, in zwei TV-Werbespots, im Internet sowie durch Werbezettel verboten, in welcher ein Testsiegel mit dem Hinweis aufgebracht war, dass 88 % der Verbraucher den Reiniger mit sehr gut bewerten. „Werbung mit Konsumententests“ weiterlesen

Verlängerung befristeter Rabattaktionen

Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Entscheidungen mit Urteil jeweils vom 7. Juli 2011 die bisher gängige instanzgerichtliche Rechtsprechung zu Verlängerungen von befristeten Rabattaktionen geändert. In den beiden Entscheidungen „10 % Geburtstag-Rabatt“ sowie „Frühlings-Spezial“ hat er deutlich gemacht, dass eine befristete Rabattaktion, die durch den Werbenden nachträglich verlängert wird, auch dann wettbewerbswidrig sein kann, wenn dieser zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung noch keinen Entschluss zur Verlängerung gefasst hat. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spricht eine Vermutung bei einer Verlängerung einer befristeten Rabattaktion für die Wettbewerbswidrigkeit. Die Könne der Werbende nur dann wiederlegen, wenn die Ursache für die Verlängerung unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt nicht für den Werbenden voraussehbar und deshalb bei der Planung der befristeten Aktion und der Gestaltung der angekündigten Werbung nicht berücksichtigt werden konnte. „Verlängerung befristeter Rabattaktionen“ weiterlesen

Neue Top-Level-Domains

Die für die Vergabe von Domains zuständigen Internet Corporations for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat nunmehr nach einem über zwei Jahre andauernden Diskussionsprozess den Zeitplan für die Zulassung von neuen Top-Level-Domains vorgelegt. Zielsetzung in dem ab dem 30. Mai 2011 möglichen Verfahren ist die völlige Freigabe sämtlicher Top-Level-Domains. Dies betrifft sowohl geografische Angaben als auch Top-Level-Domains, die mit Firmen, Marken oder sonstigen Kennzeichenrechten der Inhaber übereinstimmen. So können demnach die Antragsteller einen eigenen völlig frei wählbaren Top-Level-Domain-Namen wählen, beispielsweise www.HeinrichErbPartner.kanzlei oder www.rechtsberatung.hep. „Neue Top-Level-Domains“ weiterlesen

Erneute Anpassung der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung

Der Bundestag hat am 26. Mai 2011 eine erneute Reform des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts des Verbrauchers beschossen. Die erstmals mit Gesetzesform ausgestattete Musterwiderrufsbelehrung, welche am 11. Mai 2011 in Kraft trat, ist damit bereits nach einem Jahr veraltet. Die neue Gesetzesfassung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wann dies geschehen wird, können wir momentan noch nicht beurteilen. Fest steht, dass mit der Verkündung und der Wirksamkeit des neuen Gesetzes eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen ist, binnen derer sämtliche Unternehmen Ihrer fernabsatzrechtlichen Belehrungen einschließlich der Musterwiderrufsbelehrung auf das neue Gesetz anpassen können. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist die Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung als abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß zu betrachten, so dass wiederum ein erhebliches Abmahnrisiko mit drohenden Massenabmahnungen zu befürchten ist. „Erneute Anpassung der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung“ weiterlesen

BGH verbietet Werbung mit Bildmarke von Volkswagen – Werbung mit Drittmarken beschränkt auf Wortmarken?

Der BGH hat mit Urteil vom 14. April 2011 entschieden, dass die Internetwerbung der Firma ATU für Reparatur- und Wartungsarbeiten mit dem markenrechtlich geschützten Zeichen von Volkswagen unzulässig ist, da die konkrete Verwendung der Marke von Volkswagen in der Werbung von ATU die anständigen Gepflogenheit in Gewerbe und Handel nicht beachte.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt lediglich die Presseerklärung des BGH vor, die in seinem Wortlaut missverständlich ist, da lediglich darauf abgestellt wird, dass die Verwendung des Bildzeichens nicht notwendig war, so dass man auf die Idee kommen könnte, der BGH wolle eine grundsätzliche Beschränkung der Verwendung von Drittmarken in der Werbung auf Wortmarken vornehmen. Insofern bleibt die Urteilsbegründung abzuwarten, wobei unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechungsgrundsätze sowie der konkreten Werbung nach unserer Einschätzung mit dieser Entscheidung kein grundlegender Rechtsprechungswandel und eine Beschränkung auf die Nennung von Wortmarken vorgenommen werden soll. „BGH verbietet Werbung mit Bildmarke von Volkswagen – Werbung mit Drittmarken beschränkt auf Wortmarken?“ weiterlesen

Keine Pflicht zur Angabe von Garantiebedingungen in der Werbung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. April 2011 entschieden, dass in der Werbung mit Garantien die Inhalte der Garantieerklärung nicht genannt werden müssen.

Damit erteilt der BGH der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm ein Absage, das mehrfach entschieden hatte, dass dem Verbraucher bereits die Eckpunkte der Garantieerklärung und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Garantie bereits in der Werbung mitgeteilt werden müssten, da er nur dann eine informierte Entscheidung und den Vergleich mit den Garantiebedingungen eines Mitbewerbers vornehmen könne. Diese Rechtsprechung hatte in der werblichen Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, da nicht nur das Layout der Anzeigen hierdurch in Mitleidenschaft gezogen wurde, sondern bei kleineren Printanzeigen die die Vorgaben kaum zu erfüllen waren. „Keine Pflicht zur Angabe von Garantiebedingungen in der Werbung“ weiterlesen

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