Der BGH hat mit Urteil vom 28. April 2016 eine Online-Banner-Werbung mit einer regionalen Beschränkung über das Geo-Targeting und einer Streuquote von 5% außerhalb des gesperrten Bereiches als wettbewerbswidrige Irreführung eingeordnet.
Der BGH hat mit Urteil vom 28. April 2016 eine Online-Banner-Werbung mit einer regionalen Beschränkung über das Geo-Targeting und einer Streuquote von 5% außerhalb des gesperrten Bereiches als wettbewerbswidrige Irreführung eingeordnet.