OLG München Keine Haftung von Amazon-Händlern für urheberrechtswidrige Fotos

Das OLG München hat erneut als bislang einziger Obergericht mit Urteil vom 10. März 2016 die Haftung der Amazon-Händler für nicht von ihnen auf den Amazon-Servern hinterlegten urheberrechtswidrigen Bildern verneint.

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