OLG Dresden: Amazon Händler haftet nicht für untergeschobene urheberrechtswidrige Produktbilder

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 19. Oktober 2017 in einem Grundsatzverfahren entschieden, dass die Amazon-Händler im Gegensatz zu den wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Verletzungshandlungen im Bereich der untergeschobenen Produktbilder nicht für die Urheberrechtsverletzung haften.

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BGH bestätigt Haftung Amazon Händler für wettbewerbswidrige Angebotsinhalte

Der BGH hat am 03. März 2016 einen Amazon Market Place Händler wegen einer von Amazon eingespielten nicht mehr aktuellen UVP und der daraus resultierenden Irreführung des angesprochenen Verkehrs verurteilt, obwohl er selbst keinen Einfluss auf die Ausschließlich von Amazon einzuspielende UVP im Zusammenhang mit seinem Angebot hatte.

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