Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 9. Oktober 2025 entschieden, dass eine Prokuristin, die zugleich wesentliche Mitgesellschafterin ist, in bestimmten Fällen vollumfänglich für Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz wegen mittelbarer Patentverletzung haftet. Entscheidend sei dabei nicht die formale Organstellung, sondern ob die Patentverletzung als eigene, im Zuständigkeitsbereich beherrschte Entscheidung erscheint. Bloße Hilfstätigkeiten reichen nicht aus.
„OLG Düsseldorf: Prokuristin haftet für mittelbare Patentverletzung“ weiterlesen

