LG München I: Begriff „Insurance“ in Werbung von Versicherungsvermittlern irreführend

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 entschieden, dass eine Versicherungsvermittlerin den Begriff „Insurance“ in Logos und werblichen Aussagen nicht ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf. Geschieht dies dennoch, liegt eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG vor, weil beim Durchschnittsverbraucher der Eindruck entsteht, es handele sich um ein Versicherungsunternehmen.

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