LG Berlin II: Bekannter Synchronsprecher bekommt wegen geklonter KI-Stimme Schadensersatz

Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 20.08.2025 entschieden, dass die Nutzung einer KI-generierten Nachahmung der markanten Stimme des Synchronsprechers Manfred Lehmann dessen Recht an der eigenen Stimme verletzt. Der Beklagte muss daher Schadensersatz in Höhe von insgesamt 4.000 EUR sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten.

„LG Berlin II: Bekannter Synchronsprecher bekommt wegen geklonter KI-Stimme Schadensersatz“ weiterlesen

Simple Share Buttons