BGH: Dynamische AGB-Verweisungen ohne Bezug auf Fassung sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Juli 2025 entschieden, dass Klauseln, die lediglich auf im Internet abrufbare Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verweisen, ohne eine bestimmte Fassung zu benennen, gegen das Transparenzgebot verstoßen und daher unwirksam sind.

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