Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 24. April 2025 entschieden, dass die Bewerbung eines veralteten Streichpreises in einem Online-Shop eine Irreführung der Verbraucher darstellt.
„LG Wiesbaden: Werbung mit veraltetem Streichpreis in Online-Shop ist irreführend“ weiterlesen

