LG München I: Irreführende Gestaltung und Erfolgswerbung auf Online-Pflegeportal unzulässig

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 30. Juni 2025 entschieden, dass das Online-Pflegeportal „digitaler-pflegeantrag.de“ nicht den Eindruck erwecken darf, es handele sich um eine staatliche Institution, und dass die Werbung mit einer 95 %-igen Erfolgsquote irreführend ist.

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