Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 19. September 2025 entschieden, dass die Online-Werbung eines Goldhändlers, in der behauptet wird „Bestellungen über 2.000 € sind bei uns nicht meldepflichtig!“, irreführend ist und einen Wettbewerbsverstoß darstellt (Az.: 14 U 72/25).
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