Das Oberlandesgericht München (OLG München) hat mit Beschluss vom 27. April 2015 im Rahmen einer ausführlich begründeten einstweiligen Verfügungsentscheidung Google verboten, verschiedene Treffer zu einer Wortberichterstattung über einen Betrugsverdacht in Bezug auf ein Unternehmen anzuzeigen.
Dies ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts gegenüber Google im Nachgang des Urteils des EuGH über das in den Medien kommunizierte „Recht auf Vergessen“, bei dem der EuGH unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze sowie der Persönlichkeitsrechte Google in die Verantwortung genommen und aufgrund der eigenen Datenverarbeitung ohne Rückzug auf das Presseprivileg zur Löschung von Daten verurteilt hat. „Oberlandesgericht München verurteilt Google zur Löschung von Beiträgen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Unternehmers“ weiterlesen