LG Frankfurt: Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Vergessen bezüglich Suchmaschineneinträgen

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 28.06.2019 einen Anspruch auf Löschung verschiedener Suchmaschinen-Ergebnisse zu dem Namen des Klägers als Resultat aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO bejaht.

Im Rahmen des vorliegenden Streits richtet sich der Kläger gegen die Löschung verschiedener Suchmaschineneinträge zu seinem Namen. Die entsprechenden Suchmaschinenergebnisse führten auf eine Webseite, auf welcher zahlreiche Ereignisse aus der Vergangenheit des Klägers dargestellt wurden. Hierbei ging es im Wesentlichen um gewalttätige Auseinandersetzungen, die im Jahr 1982 in einem Studentenwohnheim in Mainz, infolge dessen Körperverletzung, Sachbeschädigungen und Landfriedensbruch sowie ein Tötungsdelikt begangen wurde.

Das Landgericht Frankfurt begründet in seiner Entscheidung nunmehr ausführlich, dass aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO unter gewissen Umständen ein Recht des Betroffenen auf Löschung verschiedener Einträge zu seinen Daten resultiere. Dieses formale Ereignis am Recht auf Vergessen „setze nicht nur die Löschung bestimmter Inhalte durch den Betroffenen selbst voraus, sondern mache es auch notwendig, dass diese personenbezogenen Daten nach der Löschung nicht erneut verarbeitet und über Verlinkungen dem Zugriff Dritter zugänglich gemacht werden dürften. Anderenfalls liefe das Recht auf Vergessen leer. Vorausgesetzt sei lediglich, dass bei einer Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit an der Berichterstattung mit den Interessen des Betroffenen das allgemeine Persönlichkeitsrecht ebenso wie das Resozialisierungsinteresse an der Löschung der Alteinträge überwiege, was hier der Fall sei.

Fazit:

Das Landgericht hat den Löschungsanspruch auf verschiedene Google-Einträge aus der datenschutzrechtlichen Norm des Rechts auf Vergessen begründet. Die vorliegende Argumentation ist völlig vertretbar und liegt auf der Linie der Rechtsprechung zur Löschung von Suchmaschineneinträgen gestützt auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Ergebnis ist stets die entscheidende Frage, ob das Recht des Betroffenen an der Löschung der Verlinkung seiner alten Daten hinter dem Öffentlichkeitsinteresse überwiegt. Hier wird in der Regel auch auf Indizien zurückgegriffen, wie insbesondere die Aktualität der Berichterstattung, die inzwischen vergangene Zeit, die Schwere der Verletzung der Persönlichkeitsrechte sowie eine in der Zwischenzeit verbüßte Strafe. Insofern ist und bleibt es stets eine Frage des Einzelfalls, ob das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Dateninhabers dem Recht der Öffentlichkeit an der Berichterstattung auch über ältere Ereignisse überwiegt.

BGH: € 200,- Schadensersatz bei Übernahme nicht-professionellen Fotos

Der BGH hat mit Urteil vom 13.09.2018 für die Übernahme eines privaten Fotos aus Facebook eines nicht-professionellen Fotografen einen Schadensersatzanspruch von € 200,- und einen Streitwert für den Unterlassungsanspruch von € 6.000,- ausgeurteilt.

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AG Bremen: Kundenbewertung „Vorsicht Betrüger“ rechtswidrig, „Ich fühle mich betrogen“ zulässige Meinungsäußerung.

Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 17. August 2018 entschieden, dass eine Online-Kundenbewertung auf Google Maps mit der Headline „Ich fühle mich betrogen“ noch eine zulässige Meinungsäußerung darstellt.

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LG Lübeck: Löschungspflicht von Google bei Fake-Bewertung eines Arztes

Das LG Lübeck hat mit Urteil vom 13. Juni 2018 Google verpflichtet, eine Ein-Sterne-Bewertung über einen Arzt zu löschen, da dies eine unzulässige Fake-Bewertung darstelle.

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OLG Köln: KUG gilt für Bildberichterstattung auch nach DSGVO

Das OLG Köln hat sich als erstes deutsches Gericht zur aktuell kontrovers diskutierten Frage geäußert, ob das KUG auch nach Inkrafttreten der DSGVO als Rechtfertigungsgrund für die Bildberichterstattung ohne Einwilligung der gezeigten Personen herangezogen werden kann und dies mit Beschluss vom 18.06.2018 bejaht.

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LG Berlin: Instagram-Schleichwerbung bei Verlinkung auf Unternehmensshop durch Influencer

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 24.05.2018 verschiedene Postings der Influencerin Vreni Frost als Schleichwerbung verboten, da diese nicht ordnungsgemäß als Werbung gekennzeichnet waren.

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OLG Dresden: Haftung für Drittcontent auf Facebook durch zustimmende Anmerkung

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 01.06.2018 erneut bestätigt, dass eine zustimmende Anmerkung zu einem geteilten fremden Post bedeutet, dass der Teilende sich die im Post enthaltene Äußerung zu eigen macht und im Falle der Rechtswidrigkeit dafür haftet.

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LG Hamburg: Unberechtigte Bewertung eines Hotels durch Benutzer, der kein Gast des Hauses gewesen ist

Das LG Hamburg hat im Rahmen eines Streits zwischen einem Gasthausbetreiber und Google mit Urteil vom 12. Januar 2018 einen Löschungsanspruch gegenüber Google für eine Ein-Sterne-Bewertung durch einen Gast bejaht, der nicht Gast des bewerteten Gasthauses war.

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BGH: Löschungsanspruch gegen jameda aufgrund Einblendungen von Mitbewerbern im Basispaket

Der Bundesgerichtshof hat laut eigener Pressemitteilung mit Urteil vom 20. Februar 2018 erneut ein Löschungsbegehren einer Ärztin gegenüber der Ärztebewertungsplattform jameda zu entscheiden gehabt und dieses Mal jameda verurteilt, die kompletten Profildaten er klagenden Ärztin zu löschen.

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KG Berlin: Hashtag „#sponsoredby“ und „#ad“ nicht ausreichend für gesponserten Instagram-Beitrag

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.10.2017 entschieden, dass die Kennzeichnung von gesponserten Instagram-Postings mit den Hashtags „#sponsoredby“ und „*#ad“ nicht ausreichend ist.

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