BGH: Online-Bewertungsportal muss Vertragsschluss nachweisen

Der BGH hat mit Urteil vom 09.08.2022 entscheiden, dass ein Online-Bewertungsportal den Vertragsschluss bzw. den Hotelbesuch nachweisen muss, wenn das bewertete Hotel diesen Umstand bestreitet.

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BGH: Kein Anspruch auf Löschung Basisdaten auf Jameda

Der BGH hat mit Urteil vom 15.02.2022 entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf Löschung seiner Basisdaten auf dem Bewertungsportal Jameda hat, welches diese ohne seine Einwilligung übernommen hat.

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OLG Stuttgart: Amazon Marketplace Händler haften für wettbewerbswidrige Angaben, wenn siesich an Artikel anhängen

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 04.11.2021 entschieden, dass ein Marketplace-Verkäufer auch für wettbewerbswidrige Äußerungen aus den Amazon -Produktbeschreibungen haftet, wenn er sich an den Artikel lediglich angehängt hat.
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OLG Hamburg: Keine Kennzeichnungspflicht der Posts von Instagram-Influencer

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 02.07.2020 eine Pflicht zur Kennzeichnung der Posts einer erfolgreichen Instagram-Influencerin verneint, da sich der kommerzielle Charakter aus den näheren Umständen des Accounts ergebe.

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OLG Frankfurt: URL-Erreichbarkeit für Verstoß gegen Unterlassungserklärung nicht ausreichend

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 11.06.2020 entschieden, dass ein Foto im Internet nicht mehr öffentlich zugänglich ist, wenn es nur noch per aufgrund der Kenntnis der URL auffindbar ist.

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OLG Naumburg: IP-basiertes Geoblocking reicht zur Erfüllung Unterlassungspflicht

Das OLG Naumburg hat mit Beschluss vom 07.02.2020 entschieden, dass der Schuldner einer Unterlassungserklärung seine Pflichten nachkommt, wenn er durch ein IP-basiertes Geoblocking die Veröffentlichung bestimmter Online-Inhalte blockiert.

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OLG Frankfurt: Übernahme von Pressemitteilungen durch Zeitung verbotene Schleichwerbung

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 22.08.2019 entschieden, dass die nahezu wortgleiche Übernahme einer unternehmensbezogenen Pressemitteilung durch eine Zeitung als wettbewerbswidrige Schleichwerbung einzuordnen ist.

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LG Frankfurt: Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Vergessen bezüglich Suchmaschineneinträgen

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 28.06.2019 einen Anspruch auf Löschung verschiedener Suchmaschinen-Ergebnisse zu dem Namen des Klägers als Resultat aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO bejaht.

Im Rahmen des vorliegenden Streits richtet sich der Kläger gegen die Löschung verschiedener Suchmaschineneinträge zu seinem Namen. Die entsprechenden Suchmaschinenergebnisse führten auf eine Webseite, auf welcher zahlreiche Ereignisse aus der Vergangenheit des Klägers dargestellt wurden. Hierbei ging es im Wesentlichen um gewalttätige Auseinandersetzungen, die im Jahr 1982 in einem Studentenwohnheim in Mainz, infolge dessen Körperverletzung, Sachbeschädigungen und Landfriedensbruch sowie ein Tötungsdelikt begangen wurde.

Das Landgericht Frankfurt begründet in seiner Entscheidung nunmehr ausführlich, dass aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO unter gewissen Umständen ein Recht des Betroffenen auf Löschung verschiedener Einträge zu seinen Daten resultiere. Dieses formale Ereignis am Recht auf Vergessen „setze nicht nur die Löschung bestimmter Inhalte durch den Betroffenen selbst voraus, sondern mache es auch notwendig, dass diese personenbezogenen Daten nach der Löschung nicht erneut verarbeitet und über Verlinkungen dem Zugriff Dritter zugänglich gemacht werden dürften. Anderenfalls liefe das Recht auf Vergessen leer. Vorausgesetzt sei lediglich, dass bei einer Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit an der Berichterstattung mit den Interessen des Betroffenen das allgemeine Persönlichkeitsrecht ebenso wie das Resozialisierungsinteresse an der Löschung der Alteinträge überwiege, was hier der Fall sei.

Fazit:

Das Landgericht hat den Löschungsanspruch auf verschiedene Google-Einträge aus der datenschutzrechtlichen Norm des Rechts auf Vergessen begründet. Die vorliegende Argumentation ist völlig vertretbar und liegt auf der Linie der Rechtsprechung zur Löschung von Suchmaschineneinträgen gestützt auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Ergebnis ist stets die entscheidende Frage, ob das Recht des Betroffenen an der Löschung der Verlinkung seiner alten Daten hinter dem Öffentlichkeitsinteresse überwiegt. Hier wird in der Regel auch auf Indizien zurückgegriffen, wie insbesondere die Aktualität der Berichterstattung, die inzwischen vergangene Zeit, die Schwere der Verletzung der Persönlichkeitsrechte sowie eine in der Zwischenzeit verbüßte Strafe. Insofern ist und bleibt es stets eine Frage des Einzelfalls, ob das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Dateninhabers dem Recht der Öffentlichkeit an der Berichterstattung auch über ältere Ereignisse überwiegt.

BGH: € 200,- Schadensersatz bei Übernahme nicht-professionellen Fotos

Der BGH hat mit Urteil vom 13.09.2018 für die Übernahme eines privaten Fotos aus Facebook eines nicht-professionellen Fotografen einen Schadensersatzanspruch von € 200,- und einen Streitwert für den Unterlassungsanspruch von € 6.000,- ausgeurteilt.

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