BGH: Online-Bewertungsportal muss Vertragsschluss nachweisen

Der BGH hat mit Urteil vom 09.08.2022 entscheiden, dass ein Online-Bewertungsportal den Vertragsschluss bzw. den Hotelbesuch nachweisen muss, wenn das bewertete Hotel diesen Umstand bestreitet.

Der BGH hat in der Entscheidung betont, dass die die Behauptung des Bewerteten es liege kein Gästekontakt vor grundsätzlich ausreicht, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen.

Der Bewertete müsse keine weiteren Tatsachen zu dem fehlenden Gästekontakt gegenüber dem Bewertungsportal vortragen, da er diese Angaben regelmäßig nicht überprüfen und damit den behaupteten Gästekontakt nicht sicher feststellen könne.

Einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Gästekontakts bedürfe es nur, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt.

Fazit:

Die Entscheidung ist erfreulich und praxisnah, da gerade bei anonymen Bewertungen dem Bewerteten keinerlei Überprüfung möglich ist, ob es sich hierbei um ein Fake oder einen Gast handelt. Insofern bietet sich zumindest den Bewerteten eine bessere Möglichkeit zur Überprüfung möglicher Fake-Bewertungen einschließlich der diesbezüglichen Löschungen. Die Entscheidung ist auf sämtliche Bewertungsplattformen übertragbar.

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