BGH: Unterlassungserklärung von Unternehmen zukünftig per E-Mail ausreichend

Der BGH hat mit Urteil vom 12.01.2023 entschieden, dass im Unternehmensbereich Unterlassungserklärungen zukünftig per E-Mail in Form von PDFs ausreichend sind und es nicht mehr die Übersendung des Originals im Nachgang per Post bedarf.

Der BGH hat mit diesem Urteil seine ständige Rechtsprechung aus der Vergangenheit korrigiert. Er hat insofern festgestellt, dass im Unternehmensbereich es ab sofort ausreichend ist, wenn die Unterlassungserklärung als PDF per E-Mail übersendet wird. Grundlage für die Änderung seiner Rechtsprechung ist die Tatsache, dass sich nach Ansicht des BGHs die Übersendung der Unterlassungserklärung per E-Mail im Unternehmensbereich in der Vergangenheit sich durchgesetzt hat.

Fazit

Die Entscheidung ist zu begrüßen, da die Feststellung des BGH richtig ist. Im Unternehmensbereich bestehen keine wirklichen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung, wenn diese nur per E-Mail in PDF-Form übersendet wird.

Ausgehend von dieser Entscheidung dürfte auch die Streitfrage geklärt sein, ob eine Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt ausschließlich versendet über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ausreichend sein dürfte. Nach dieser Entscheidung ist eine entsprechende zusätzliche Übersendung per Post auch bei Unterlassungserklärungen von Anwälten per beA meiner Ansicht nach nicht mehr nötig.

Simple Share Buttons