Das OLG München hat mit Urteil vom 11.11.2024 entschieden, dass in dem Postet eines Kunde in WhatsApp mit einem Grimasse-Emoji kein Einverständnis mit der Lieferverzögerung eines bestellten Ferraris liegt.
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LG Meiningen: Liken eines Facebook-Posts als Straftat!
Das Landgericht Meiningen hat mit Beschluss vom 05.08.2022 das Liken eines Facebook -Posting als Straftat bewertet.
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