Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 22.08.2019 entschieden, dass die nahezu wortgleiche Übernahme einer unternehmensbezogenen Pressemitteilung durch eine Zeitung als wettbewerbswidrige Schleichwerbung einzuordnen ist.
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 22.08.2019 entschieden, dass die nahezu wortgleiche Übernahme einer unternehmensbezogenen Pressemitteilung durch eine Zeitung als wettbewerbswidrige Schleichwerbung einzuordnen ist.