OLG Stuttgart: Amazon Marketplace Händler haften für wettbewerbswidrige Angaben, wenn siesich an Artikel anhängen

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 04.11.2021 entschieden, dass ein Marketplace-Verkäufer auch für wettbewerbswidrige Äußerungen aus den Amazon -Produktbeschreibungen haftet, wenn er sich an den Artikel lediglich angehängt hat.

Die Klägerin ging gegen mehrere Werbeangaben in einer Amazon -Produktbeschreibung vor und nahm dafür den Marketplace-Verkäufer in Anspruch, welcher behauptete, dass er nicht für die Texte verantwortlich sei, da er sich lediglich auf der Plattform Amazon an ein Angebot eines anderen angehängt habe. Bei den Werbeaussagen ging es um folgende Angaben:

  • „Wirkt von innen heraus. Der Collagen Youth Drink mit 2500 mg Kollagen und weiteren hocheffizienten Wirkstoffen verbessert das Erscheinungsbild der Haut durch… weniger Falten“ 
  •  „Reduziert Falten“
  •  „#INNERBEAUTY wirkt gegen Hautalterung“

Das OLG bestätigte die Ansicht des Landgerichts, nach welcher die Werbeangaben einen spezifischen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel einerseits und der Gesundheit andererseits suggerieren. Daher wurden sie als gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel verboten, welche nach den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung unzulässig sind.

Der Senat ließ den Einwand der Beklagten nicht gelten, sie habe sich an die Produktbeschreibung auf der Internetplattform Amazon nur „angehängt“. Er verwies auf die ständige Rechtsprechung, wonach ein Händler als Täter für wettbewerbswidrige Angaben haftet, wenn er sich an ein Angebot eines Dritten anhängt. Dieses Risiko sei die Kehrseite der Vorteile des Anhängens an fremde Angebote für identische Produkte unter einer Identifikationsnummer, bei dem der Händler sich einer inhaltlichen Einflussnahmemöglichkeit des Plattformbetreibers unterwerfe und auch mit der Verfälschung seines Angebots rechnen müssen

Fazit:

Die Entscheidung ist interessengerecht. Sie entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BGH aus dem Wettbewerbsrecht und dem Markenrecht. Insofern sollten Amazon Marketplace Händler regelmäßig die eigenen Angebote überprüfen, ob diese den Produktinformationen entsprechen, welche sie selbst in ihrer eigenen Werbung verantworten möchten.

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