BGH: Unterlassungserklärung von Unternehmen zukünftig per E-Mail ausreichend

Der BGH hat mit Urteil vom 12.01.2023 entschieden, dass im Unternehmensbereich Unterlassungserklärungen zukünftig per E-Mail in Form von PDFs ausreichend sind und es nicht mehr die Übersendung des Originals im Nachgang per Post bedarf.

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