OLG Stuttgart: Amazon Marketplace Händler haften für wettbewerbswidrige Angaben, wenn siesich an Artikel anhängen

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 04.11.2021 entschieden, dass ein Marketplace-Verkäufer auch für wettbewerbswidrige Äußerungen aus den Amazon -Produktbeschreibungen haftet, wenn er sich an den Artikel lediglich angehängt hat.
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