Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 30.12.2014 entschieden, dass die Rechtsprechungsgrundsätze zur Werbung mit Warentests auch für die Werbung mit Prüfsiegeln gelten.
Streitgegenstand war die Werbung eines Online-Shops für einen Haarentferner mit einem Preis von € 199,00 mit dem Prüfsiegel des TÜV Rheinland „LGA tested Safety“ sowie „LGA tested Quality“ ohne Fundstellenangabe, wie nachstehend abgebildet.
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