Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 14.06.2024 die Werbung in einem Online-Shop mit einer Grafik, die den Schriftzug „getestet von“ und einen hochgereckten Daumen als objektives Testsiegel und nicht als bloßen subjektiven Kommentar bewertet.
Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 14.06.2024 die Werbung in einem Online-Shop mit einer Grafik, die den Schriftzug „getestet von“ und einen hochgereckten Daumen als objektives Testsiegel und nicht als bloßen subjektiven Kommentar bewertet.