LG Leipzig: Werbung mit „getestet von“ und Daumen hoch unterfällt Testsiegelrechtsprechung

Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 14.06.2024 die Werbung in einem Online-Shop mit einer Grafik, die den Schriftzug „getestet von“ und einen hochgereckten Daumen als objektives Testsiegel und nicht als bloßen subjektiven Kommentar bewertet.

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